— Anordnung für Logopädie

Kostenübernahme

Für die logopädische Therapie benötigen Sie eine ärztliche Anordnung. Die Kosten für die Therapie werden von der Grundversicherung Ihrer Krankenkasse übernommen.

Häufige Fragen

Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?

Geht Therapie auch ohne ärztliche Anordnung?

Sind Hausbesuche möglich?

Mit gültiger ärztlicher Anordnung übernimmt die obligatorische Krankenkassenversicherung die Therapiekosten nach den gesetzlichen Vorgaben.

Domizilbehandlungen sind auf Anfrage möglich. Auf dem Anordnungsformular muss in diesem Fall explizit Domiziltherapie vermerkt sein.

Ja. Es besteht die Möglichkeit, die Therapie ohne ärztliche Anordnung durchzuführen, sofern Sie die Therapiekosten selber tragen.